Aus dem Frauenhaus Bochum •Politik und Gesetz
„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“
Ihr Ehemann schlägt, demütigt und bedroht Sarah. Vor ihren Kindern. Sie flieht ins Frauenhaus Bochum. Die Kinder aber müssen laut Gerichtsbeschluss beim physisch und psychisch gewalttätigen Vater leben. Sein Recht auf Umgang wiegt schwerer als der Schutz vor Gewalt.
Sarah ist 30 Jahre alt und wird mit 18 Jahren auf Druck ihrer Familie und gegen ihren Willen verheiratet. Mit ihrem Ehemann bekommt Sarah vier Kinder, die heute zwischen drei und zehn Jahre alt sind.
Schande der Familie
Als sich Sarah 2021 wegen ihres Jugendfreundes vom Ehemann trennt, beleidigt und demütigt er sie, schlägt sie mehrfach, auch im Beisein der Kinder.
Weil der Ehemann Sarah mittels einer Ortungs-App auf dem Handy kontrolliert, weiß er, wann sie sich bei ihrem Freund aufhält. Bewaffnet mit einem Messer will er ihn „abstechen“. Zeugen rufen die Polizei.
Auch Sarahs Familie bedroht sie. Mit einem Baseballschläger bewaffnet, zerstört Sarahs Vater die Haustür von Sarahs Freund. Sarahs Familie macht dem Ehemann Vorwürfe, dass er Sarah nicht umgebracht habe, sie sei eine Schande für die Familie.
In Todesangst
In einer besonders gewalttätigen Auseinandersetzung schlagen nicht nur ihr Ehemann, sondern auch Sarahs Eltern und ihr Cousin auf sie ein. In Todesangst ruft Sarah die Polizei und wird ins Frauenhaus Bochum vermittelt. Sie lässt die Kinder zurück, will sie schonen und ihnen Strapazen ersparen – aber sie will sie bald zu sich holen.
Sarah versucht, ihre Kinder zu kontaktieren. Aber der Vater verbietet ihnen den Kontakt, setzt die Kinder unter Druck.
Gewalt des Vaters spielt im Prozess keine Rolle
Sechs Monate nach der Trennung findet ein Termin vor dem Familiengericht statt. Sarah hat Beweise für die Gewalt: Zeugenaussagen und ein Video, das ihre älteste Tochter auf dem Handy mitgeschnitten hat. Doch die Gewalttätigkeit des Mannes spielt im Prozess keine Rolle. Stattdessen spielt sein Anwalt die Karte einer Rabenmutter aus: Sarah habe ihre Kinder nachts allein gelassen und das älteste Kind musste die jüngeren betreuen.
Dies und die Aussage, er habe sie nie geschlagen, macht der Ehemann auch beim zuständigen Jugendamt. Doch weder holt das Jugendamt bei Sarah eine Stellungnahme ein, noch ordnet es die Gefahr für Sarah und ihre Kinder angemessen ein. Es empfiehlt: „Finden Sie mit dem Vater eine Lösung.“ Die Kita, an die Sarah Briefe an ihre Kinder sendet, händigt diese nicht an sie aus. Schließlich wisse der Vater nichts davon, man wolle die Briefe nicht hinter seinem Rücken weiterleiten.
Kinder sind wie erstarrt
Das Familiengericht räumt Sarah begleitete Umgangskontakte zu ihren Kindern ein. Es legt die Anzahl der Besuchszeiten fest. Die Treffen in der Erziehungsberatungsstelle und später in ihrer Heimatstadt sind schwer belastet, der Druck und die Überwachung des Vaters überschatten jegliche Unbeschwertheit der Kinder. Sie sind danach regelmäßig wie erstarrt.
Unermüdlicher Kampf um ein friedliches Leben
Sarah kämpft weiter unermüdlich um ein gemeinsames, friedvolles Leben mit ihren Kindern: Nach einem Jahr dürfen ihre Kinder zu den Kontaktbesuchen im Frauenhaus Bochum übernachten. Sarah will so schnell wie möglich eine eigene Wohnung beziehen. Die Kinder sollen mit ihr als Sorgeberechtigte leben, der Vater soll sie besuchen können.
Interview
„Die Kette kann nur beginnen mit korrekter Polizeiarbeit, umgehender Information des Jugendamtes und schneller Flucht mit den Kindern!“
Wie schätzt die Fachanwältin für Familienrecht Antje Sträter-Heidemann Sarahs Fall ein? Hat das Jugendamt ausreichend ermittelt und die Polizei korrekt gehandelt?
Über Antje Sträter-Heidemann
Antje Sträter-Heidemann
Antje Sträter-Heidemann ist 1963 geboren, verheiratet und Mutter von zwei erwachsenen Töchtern. Seit 1993 ist sie Rechtsanwältin in Bochum und seit 1999 Fachanwältin für Familienrecht.
Interview
Frau Sträter-Heidemann, Sarahs Ehemann war physisch gewalttätig gegenüber Sarah, und auch psychisch gewalttätig gegenüber seinen Kindern. Warum berücksichtigen Jugendamt und Gericht die Gewalttätigkeit bei ihren Entscheidungen zum Umgangsrecht nicht?
Antje Sträter-Heidemann: In den Fällen, in denen die Mutter aufgrund Gewalterfahrung mit den Kindern flüchtet, werden dem anderen Elternteil regelmäßig zunächst begleitete Umgänge zugestanden, bei Gewalt gegen die Kinder selbstverständlich keine Umgänge bewilligt. Hier ist es allerdings so, dass die Mutter den Umgang beantragt, da die Kinder bei dem Vater geblieben sind.
Die Mutter war nie gewalttätig, sondern war das Opfer. Daher verstehe ich die Entscheidung überhaupt nicht, da sie die Hintergründe des Sachverhaltes und das Vorverhalten der Beteiligten nicht berücksichtigt.
Das Jugendamt ist nicht ausreichend informiert worden und hat auch selbst nicht ausreichend ermittelt. Dem Gericht ist vermutlich nichts vorgetragen worden von den Hintergründen der Flucht der Mutter, so dass es ein Leichtes für den Anwalt des Mannes war, diese als Rabenmutter darzustellen.
Warum gehen die Behörden davon aus, dass gewalttätige Männer überhaupt liebevolle und fürsorgliche Erziehungsverantwortung übernehmen können?
Antje Sträter-Heidemann: Man geht davon aus, dass Gewalt auf der Paarebene nicht unbedingt die Elternebene betrifft. Ich halte das für vollkommen falsch und es müsste stets die Erziehungseignung eines gewalttätigen Elternteiles durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden, bevor die Kinder bei einem gewaltbereiten und auch gewalttätigen Elternteil bleiben.
Es handelt sich hier um eine Kindeswohlgefährdung, dieser hat das Jugendamt nachzugehen und ggf. die Entziehung der elterlichen Sorge zu beantragen. Das wird oft nicht mit Nachdruck verfolgt.
Welche Behörde/Stelle stellt die Gewalttätigkeit des Mannes fest, erkennt sie an?
Antje Sträter-Heidemann: Die Ursache der schlechten Entwicklung von Sarahs Fall liegt genau in der Polizeiarbeit. Das ist aber nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Selbstverständlich hätten beide Kinder mit der Mutter aus der Wohnung des extrem gewalttätigen Vaters gebracht werden müssen.
Die Weichen werden regelmäßig falsch gestellt, wenn Kinder verbleiben und nur die Mutter zunächst flüchtet. Das öffnet Vater und dessen Rechtsvertreter regelmäßig alle Türen zu schädlichem Vortrag.
Wie kann eine Lösung aus Ihrer Sicht aussehen?
Antje Sträter-Heidemann: Es gibt keine Standardlösung, es gibt nur die Möglichkeit Weichen zu stellen. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Die Kette kann nur beginnen mit korrekter Polizeiarbeit, umgehender
Information des Jugendamtes bei Gewaltverdacht und schneller Flucht mit den Kindern!
Unser Resümee
Sarahs Fall zeigt: Oft sind unsere misshandelten Frauen nicht nur Opfer von Gewalt von Familie und Ehemann, sondern zusätzlich Opfer der Handlungen, Nicht-Handlungen und Fehlentscheidungen von Familiengericht, Jugendamt, Kita. Dabei sind diese Entscheidungen nicht nur fachlich bedenklich, sondern verstoßen gegen Artikel 6 des Grundgesetzes: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“ (Artikel 6, Absatz 4, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).
Der Schutz vor Gewalt und die Sicherheit der Kinder muss Vorrang vor dem Umgangsrecht haben. Alle am Familienrechtsverfahren beteiligten Fachkräfte, die Richterschaft, Anwaltschaft, Jugendämter oder Verfahrensbeistände müssen für „Häusliche Gewalt“ noch mehr sensibilisiert werden.
ℹ️ Zur Sicherheit unserer Bewohnerinnen haben wir Namens- und Ortsangaben geändert.
Es dürfte die Vorstellungskraft der allermeisten Menschen übersteigen, was die Sozialwissenschaftlerin und Frauenrechtsaktivistin Christina Mundlos aus deutschen Familiengerichten im Buch Mütter klagen an zusammengetragen hat: Frauen und Kinder, die nicht nur auf legale Weise, sondern mithilfe des juristischen Apparats selbst unter die Verfügungsgewalt gewalttätiger Ex-Männer gezwungen werden.
An den haarsträubenden Fällen arbeitet Mundlos das beängstigend Systematische heraus: Sichtbar werden ein unhaltbares Abhängigkeitsgefüge zwischen Rechtsprechung, GutachterInnen und Einrichtungen der Familienhilfe sowie ein patriarchal-misogyner Hintergrund und eine fragwürdige politische Agenda. Immer wieder führt dies dazu, dass Entscheidungen zugunsten von Männern gefällt und Kindeswohl sowie Frauenrechte missachtet werden.
Der Band versammelt zahlreiche Schilderungen von betroffenen Frauen sowie die Statements von Fachkräften, die Schwächen und Ungerechtigkeiten des familienrechtlichen Systems aus der eigenen Tätigkeit heraus kennen und ihre Finger in dessen zahlreiche Wunden legen. Ein Ratgeberteil für betroffene Frauen beschließt den Band.
Freie Plätze
Übersicht im Frauen-Info-Netz
Sind Sie akut von Gewalt bedroht, informieren Sie sich im Frauen-Info-Netz über freie Frauenhausplätze in NRW. Haben wir freie Plätze, können Sie uns anrufen. Über eine Rufumleitung aufs Notrufhandy sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.