
Spenden
18.000 Frauen und Kinder sind nicht sicher
40.000 Frauen fliehen jährlich in Deutschland mit ihren Kindern in ein Frauenhaus. 18.000 Schutzsuchende müssen jedes Jahr abgewiesen werden: Die Frauenhäuser sind unterfinanziert, das Geld reicht nicht, um ausreichend Plätze anzubieten.
Verbindlicher Rechtsrahmen fehlt
Bürokratische Hürden machen die Finanzierung der Aufenthalte und uns die Arbeit schwer: Ein bundesweit verbindlicher Rechtsrahmen für die Frauenhausfinanzierung fehlt. Wie ein Frauenhaus personell und räumlich ausgestattet ist, hängt vom politischen Willen von Kommune und Bundesland ab. Zudem haben beispielsweise Studentinnen, BAföG-Berechtigte, Frauen mit eigenem Einkommen oder EU-Bürgerinnen mit „Freizügigkeit“ zur Arbeitsaufnahme keinen Leistungsanspruch nach den Sozialgesetzbüchern (SGB II, SGB XII).
Ihre Spende für einen sicheren Zufluchtsort in Bochum
Sie können unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen, zum Beispiel für dringend benötigte personelle Ressourcen oder die Finanzierung unseres neuen Frauenhauses.
In unserem aktuell bewohnten Haus aus den 1960er-Jahren fehlen moderne Standards in den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit und Energietechnik, die Zimmeraufteilung bietet Frauen und Kindern kaum Rückzugsmöglichkeiten.
In unserem neuen Haus spielen Kinder in eigenen Räumen, ihre Schlaf- und Wohnbereiche in Familienzimmern sind abtrennbar. Für Frauen mit Behinderungen steht ein barrierefreies Appartement bereit. Neue Sicherheitstechnik und ein abgeschirmtes Außengelände schützen Frauen und Kinder noch besser.
Helfen Sie uns mit Ihrer Spende, Frauen und ihren Kindern einen Weg in eine gewaltfreie Zukunft zu ebnen!
Caritasverband Bochum und Wattenscheid
Sparkasse Bochum
IBAN: DE76 4305 0001 0001 2191 79
SWIFT-BIC: WELADED1BOC
Wenn Sie uns Ihre Spende mit einer klassischen Überweisung zukommen lassen möchten, geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ bitte an, dass es sich um eine Spende handelt. Damit Ihre Spende dem von Ihnen gewünschten Projekt zugutekommt, sollten Sie dieses ebenfalls unter „Verwendungszweck“ aufführen (Beispiel: Spende – Frauenhaus).
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie auf Ihrer Überweisung bitte zusätzlich Ihre vollständige Adresse an.
Hinweis: Einzelspenden bis 200 Euro können ohne Vorlage einer Spendenbescheinigung dem Finanzamt vorgelegt werden. Es genügt der auf den Verein lautende Überweisungsträger bzw. der Kontoauszug.
Dank an unsere Unterstützer*innen
Ein herzliches Dankeschön an alle Spender*innen, die unsere Arbeit unterstützen und ermöglichen!